Hintergrund für seine Entscheidung sind Hinweise auf mögliche, in der Vergangenheit liegende Verstöße gegen das Gebot, persönliche Grenzen einzuhalten, die der Landeskirche vor wenigen Wochen gemeldet wurden.
Unmittelbar nachdem diese bei der Landeskirche eingegangen waren, beantragte Krause daraufhin die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst zur Untersuchung und Klärung des Sachverhaltes. Das Landeskirchenamt hat in der vergangenen Woche mit Blick auf die vorliegenden Hinweise und den Antrag Krauses die Eröffnung des Verfahrens und der damit verbundenen Ermittlungen beschlossen.
Die Ev. Kirche von Westfalen steht für den auch kirchengesetzlich festgelegten Grundsatz, dass "alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen" verpflichtet sind.
Das jetzt eingeleitete Verfahren hat die Aufgabe, die gemeldeten Sachverhalte zu prüfen und zu bewerten, ob und inwieweit die genannten Grundsätze verletzt worden sind.
Gleichwohl stimmen der Pfarrer und die Kirchenleitung der EKvW unabhängig vom Ausgang des Disziplinarverfahrens darin überein, dass eine Kandidatur für das Präses-Amt der EKvW in dieser Situation nicht infrage kommen kann.
Der Ständige Nominierungsausschuss der westfälischen Landeskirche hat jetzt erneut die Aufgabe, eine möglichst zeitnahe Wahl eines oder einer neuen Präses vorzubereiten. Wann eine solche Wahl stattfinden kann, ist unter den derzeitigen Voraussetzungen noch ungewiss.