Wiedereintrittsstelle
Treten Sie ein!
Sie möchten in die Kirche eintreten?
Wir freuen uns auf Sie und möchten Ihnen diesen Schritt erleichtern.
Wenn Sie (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten möchten, können Sie das in der Wiedereintrittsstelle schnell und unbürokratisch tun.
Nach einem Gespräch stellen Sie einen schriftlichen Antrag. Die Pfarrerin oder der Pfarrer, die oder der für die Wiedereintrittsstelle zuständig ist, trifft dann die Entscheidung, ob dem Antrag entsprochen wird.
Sie können einen Antrag auf Aufnahme für die Wohnsitz-Kirchengemeinde stellen, oder aber auch die Aufnahme für eine "Wunschkirchengemeinde" beantragen, wenn sie im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen liegt.
In unserer Wiedereintrittsstelle können auch Personen aus dem Bereich anderer Landeskirchen ( z.B.. Evangelische Kirche im Rheinland ) die Aufnahme oder Wiederaufnahme mit Wirkung für die Wohnsitz-Kirchengemeinde ( z.B.. in Wuppertal ) ihrer Landeskirche beantragen.
Um von dem Angebot der Wiedereintrittsstelle Gebrauch machen zu können, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, wenn vorhanden den Taufschein und ggf. die Austrittserklärung. Sind diese nicht vorhanden, reicht die Glaubhaftmachung.