EvangelischeEv. Kirche in Ennepetal, Gevelsberg, Haßlinghausen, und Schwelm

Kreissynode

Der Kirchenkreis wird von der Kreissynode und in ihrem Auftrage vom Kreissynodalvorstand geleitet.
Die Superintendentin oder der Superintendent trägt die Verantwortung für die Durchführung der Beschlüsse der Kreissynode und des Kreissynodalvorstandes. Sie oder er vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit.
 

Mitglieder der Kreissynode sind 

  • die Superintendentin oder der Superintendent und die übrigen Mitglieder des Kreissynodalvorstandes, 
  • die Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises, 
  • die Abgeordneten der Kirchengemeinden, 
  • die vom Kreissynodalvorstand berufenen Mitglieder.

Die Kirchengemeinden entsenden für die Dauer der Amtszeit der Kreissynode eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten je Gemeindepfarrstelle, die oder der die Befähigung zum Presbyteramt hat. Auf möglichst gleichmäßige Berücksichtigung von Männern und Frauen ist zu achten. 

Im Kirchenkreis tätige Pfarrerinnen und Pfarrer, Pfarrstellenverwalterinnen und Pfarrstellenverwalter, Predigerinnen und Prediger, die nicht Mitglied der Kreissynode gemäß § 6 Abs. 1 der Kreissatzung des Evangelischen Kirchenkreis Schwelm sind, Pfarrerinnen und Pfarrer im Probe- oder Entsendungsdienst nehmen an den Verhandlungen der Kreissynode mit beratender Stimme teil.

Die Kreissynode bildet folgende Fachbereiche:

a) Pastorale Dienste
b) Diakonie
c) Kultur, Bildung und Erziehung
d) Beratung und Seelsorge
e) Kirche und Gesellschaft
f)  Finanzen
g) Bau und Liegenschaften 

Die Fachbereiche dienen der Koordinierung der Arbeitsfelder.
Innerhalb der Fachbereiche werden ständige und beratende Ausschüsse gebildet.

Zur Zeit bestehen folgende ständige Ausschüsse:

  • Finanzausschuss 
  • Rechnungsprüfungsausschuss 
  • Nominierungsausschuss 
  • Diakonieausschuss 
  • Leitungsausschuss Diakoniestationenverbund 
  • Erwachsenenbildungsausschuss 
  • Jugendausschuss 
  • Kuratorium EFB   

Ihre Besetzung erfolgt gemäß eigener Ordnung oder Satzung.
Die Kreissynode und der Kreissynodalvorstand können im Zusammenwirken mit dem/der Synodalbeauftragten beratende Ausschüsse innerhalb der Fachbereiche zu den Arbeitsfeldern kirchlichen Handelns bilden. Diesen sollen Vertreter aus den Regionen und aus dem Spektrum der Arbeitsfelder angehören.