In einer früheren Sitzung der Pfarrkonferenz mit Pfr. Klaus Jürgen Diehl vom Amt für missionarische Dienste der EKvW war die Frage aufgekommen, ob und wie die Pfarrerinnen und Pfarrer im Kirchenkreis Schwelm über das Gericht Gottes predigen können. Um dieser Frage nachzugehen hatte Superintendent Manfred Berger Pfr. D. Peter Bukowski eingeladen.
Bukowski wies gleich zu Beginn seines Vortrags "Die Predigt des Gerichts" auf den biblischen Befund hin, dass nämlich in beiden Testamenten vom richtenden und erwählenden Gott die Rede sei. "Auch in den Bekenntnisschriften wird selbstverständlich von Gottes Gericht geredet." Dass manche Vikare sowie Pfarrerinnen und Pfarrer erklären, dass das nicht ihr Gott oder ihr Gottesbild sei, hält Bukowski für eine ernste Problemanzeige: "Hier wird die protestantische Freiheit oft missverstanden."
Zeitliches und jüngstes Gericht
Bukowski unterschied in seinem Vortrag grundsätzlich zwischen der Predigt des zeitlichen und des jüngsten Gerichts. Das zeitliche Gericht und dessen Ankündigung etwa in der prophetisch-mahnenden Rede oder in Galater 6,10: "Irret euch nicht! Gott lässt sich nicht spotten. Denn was der Mensch sät, das wird er ernten" hat für Bukowski nichts mit der Rechtfertigung zu tun. Vielmehr dient die Strafe des Bösen laut Bukowski dem Guten. "Das Gericht der Werke nimmt den Menschen in seiner Verantwortung ernst." Dabei muss laut Bukowski deutlich werden, dass die Gerichtspredigt das Positive will. "Wir sprechen für und nicht gegen die Gemeinde", unterstrich er die positive Intention der Predigt des zeitlichen Gerichts.
Im Blick auf die Predigt des jüngsten Gerichts machte Bukowski deutlich, dass die Bibel selbstverständlich mit einem doppelten Ausgang rechnet. Zum Problem der Allversöhnung, also der Erlösung aller Menschen, stellte Bukowski die Frage nach dem Täter-Opfer-Ausgleich. "Deshalb dürfen auch im Blick auf das jüngste Gericht Gut und Böse nicht verwischt werden." Ihm geht es um Klarheit, darum, was Gut und Böse ist. Ob sich jemand sicher sein kann, die Erlösung zu erlangen, verneinte Bukowski: "Wir wissen nicht, auf welcher Seite wir sind. Auch die Kirche kann sich nicht sicher sein." Hier unterschied er zwischen Sicherheit und Gewissheit.
Bukowski plädierte dafür, den Gerichtsgedanken in die Hoffnung auf Erlösung zu integrieren: "Wir haben Hoffnung auf Erlösung durch das Gericht. Das jüngste Gericht darf aber nicht verharmlost werden." Praktisch wird diese Haltung für Bukowski bei Trauerfeiern: "Ich traue mich bei Trauerfeiern die Erlösung zuzusagen. Ich erspare aber den Gedanken des Gerichts nicht."
Im Blick auf die Verbindung von Glaube und Erlösung machte Bukowski deutlich, dass Glaube kein Werk ist und man somit auch nicht zum Glauben aufrufen kann. Glaube als Gabe Gottes könne nur erbeten werden.
In der anschließenden Aussprache vertieften die Anwesenden einzelne Aspekte des Vortrags und dankten Bukowski für die dezidierten Ausführungen. (HB)