Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen sieht vor, dass bei einer Pfarrwahl die absolute Mehrheit des verfassungsmäßigen Bestandes eines Presbyteriums notwendig ist, um als Pfarrerin oder Pfarrer gewählt zu werden. Der verfassungsmäßige Bestand des Schwelmer Presbyteriums beträgt 27 Personen. Also brauchte Pfarrerin Vogel 14 Stimmen. 18 stimmberechtige Mitglieder des Presbyteriums waren bei der Wahl anwesend. Alle haben mit „JA“ votiert.
Pfarrerin Vogel hat in der Sitzung schon mündlich die Wahl angenommen. Damit die Wahl rechtskräftig ist, muss Frau Vogel jetzt noch schriftlich beim Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Schwelm anzeigen, dass sie die Wahl annimmt. Sollte sie auch dies tun, ist geplant, sie am 27. November offiziell in ihr Amt einzuführen.
Die Gemeinde hat jetzt drei Pfarrbezirke:
Pfarrbezirk 1 mit Pfarrer Frank Bracklo
Pfarrbezirk 2 mit Pfarrerin Mirjam Vogel
Pfarrbezirk 3 mit Pfarrer Uwe Rahn.