EvangelischeEv. Kirche in Ennepetal, Gevelsberg, Haßlinghausen, und Schwelm

Gemeinsames Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Die Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm haben entschieden, das erforderliche Rahmen-Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt gemeinsam zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden Gefährdungsanalysen konzipiert, durchgeführt und Maßnahmen entwickelt, um das Risiko für sexualisierte Übergriffe zu minimieren. Auch die einzelnen Kirchengemeinden des Gestaltungsraumes entwickeln unter Anleitung und Begleitung der Präventionsfachkräfte Anja Kersting und Peter Unger entsprechende Schutzkonzepte.

Den Superintendent:innen Henning Waskönig (Hagen), Julia Holtz (Hattingen-Witten) und Andreas Schulte (Schwelm) (v.l.n.r.) ist es wichtig, dass sie in der Öffentlichkeit ein deutliches Zeichen setzen.

Grundlage für die gemeinsame Arbeit ist das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG): „Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die besondere Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihre Würde zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen“, heißt es in der Präambel.

„Wir brauchen Schulungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im kirchlichen Raum. Nur so können unsere Kirchengemeinden ein sicherer Ort sein und bleiben“, sind sich Superintendentin Julia Holtz (Hattingen-Witten) und ihre Kollegen, die Superintendenten Andreas Schulte und Henning Waskönig (Schwelm und Hagen), einig. „Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden erhalten daher Grundlagenschulungen in diesem Bereich, die durch unsere Präventionsfachkräfte durchgeführt werden.“

Systematische Analysen und Schulungen seien notwendige Schritte, um das Bewusstsein und die Wahrnehmung in diesem Kontext zu schärfen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. „Nur so können wir das Risiko mindern, dass jemand in unseren Kirchengemeinden oder kirchlichen Einrichtungen zum Opfer sexualisierter Gewalt wird.“

„Wir stehen klar und deutlich auf der Seite der Betroffenen“, betonen die Verantwortlichen der drei Kirchenkreise. „Sie gilt es in jedweder Form zu unterstützen und vergangene wie gegenwärtige Taten konsequent aufzuklären.“ Deshalb sei vorrangiges Ziel, die Präventionsmaßnahmen auf allen Ebenen von Kirche umzusetzen.

  
Superintendentin Julia Holtz (KK Hattingen-Witten)
Superintendent Andreas Schulte (KK Schwelm)
Superintendent Henning Waskönig (KK Hagen)

   

Weitere Informationen:
Wer das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) nachlesen möchte, findet es im Internet unter https://www.kirchenrecht-ekvw.de/document/47664#s47000018.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat zum 1. Juli 2019 eine zentrale, unabhängige und kostenlose Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie eingerichtet. Die „Zentrale Anlaufstelle.help“ (https://www.anlaufstelle.help) berät Betroffene allgemein über Unterstützungsangebote der evangelischen Kirche.

In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind Kirchenrätin Daniela Fricke sowie Referentin Jelena Kracht von der Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS)“ Ansprechpartnerinnen: https://www.evangelisch-in-westfalen.de/angebote/umgang-mit-verletzungen-der-sexuellen-selbstbestimmung