EvangelischeEv. Kirche in Ennepetal, Gevelsberg, Haßlinghausen, und Schwelm

Presbyterium wählt Ortwin Pfläging

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede hat am Mittwoch, den 03. Februar Ortwin Pfläging zum neuen Pfarrer des Pfarrbezirkes 4 (Herzkamp) gewählt.

Pfarrer Ortwin Pfläging soll neuer Pfarrer in Herzkamp werden.

Die Presbyteriumsmitglieder gaben einzeln in geheimer Wahl ihre Stimme ab.

   

 

Im Anschluss an einen Wahlgottesdienst, den der Scriba des Evangelischen Kirchenkreises Schwelm, Pfarrer Uwe Rahn, gehalten hatte, stellte Superintendent Hans Schmitt in der gut besuchten Ev. Kirche in Herzkamp fest, dass alle formalen Voraussetzungen, die für eine Pfarrwahl vorgeschrieben sind, fristgerecht erfüllt waren.  Scriba Uwe Rahn stellte anschließend die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit des Presbyteriums fest. Von den verfassungsmäßig 24 Mitgliedern des Presbyteriums (dazu zählt auch die oder der zu wählende Pfarrerin/Pfarrer) waren 19 anwesend. Drei Presbyteriumsmitglieder hatten eine Vollmacht mit ihrer Stimme bei Pfarrer Hayungs hinterlegt, ein Presbyter fehlte an dem Abend.

  

In der geheimen Wahl votierten alle Stimmberechtigten für Pfarrer Ortwin Pfläging. Bis seine Wahl rechtskräftig und amtlich ist, muss gemäß § 13 des Gemeindepfarrstellenbesetzungsgesetzes der Evangelischen Kirche von Westfalen das Wahlergebnis an den beiden der Wahl folgenden Sonntagen in den Gottesdiensten mit dem Hinweis, dass die Einspruchsfrist eine Woche nach der letzten Bekanntgabe endet, bekannt gegeben werden.

  

Superintendent Schmitt wird jetzt Pfarrer Pfläging bitten, sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich über die Annahme der Wahl zu erklären. Wenn Pfarrer Pfläging die Wahl annimmt, wird ein Termin für die Einführung des neuen Herzkamper Pfarrers festgelegt. Pfarrer Pfläging wird dann mit 75% seiner Stelle in Herzkamp als Gemeindepfarrer und mit 25% auf Kirchenkreisebene für Projekte wie Tauffeste und die Gewinnung, Begleitung und Schulung von Ehrenamtlichen tätig sein. (HB)