EvangelischeEv. Kirche in Ennepetal, Gevelsberg, Haßlinghausen, und Schwelm

Diskussion um das Thema Sterbehilfe

Hans Schmitt, Superintendent im Ev. Kirchenkreis Schwelm, begrüßte bei der gemeinsamen Pfarrkonferenz im Gestaltungsraum IV der EkvW MDB René Röspel aus Hagen.

MDB René Röspel hielt einen engagierten Vortrag zum Thema: „„Kein Geschäft mit dem Tod“ – zur Debatte um die Sterbehilfe“.

Verena Schmidt, Superintendentin im Ev. Kirchenkreis Hagen, dankte René Röspel für seinen Vortrag.

  

 

„„Kein Geschäft mit dem Tod“ – zur Debatte um die Sterbehilfe“, so hatte René Röspel seinen Vortrag überschrieben, den er am 5. Oktober im Gemeindezentrum Silschede in Gevelsberg vor den zahlreich erschienenen Pfarrerinnen und Pfarrern der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm gehalten hat.

   

Fundierter und engagierter Vortrag

Röspel hat sich in seiner Arbeit als Parlamentarier u.a. in der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages  immer wieder mit dem Thema Sterbehilfe befasst. Entsprechend fundiert und engagiert war sein Vortrag, in dem er zunächst die verschiedenen Arten der Sterbehilfe vorstellte. Röspel arbeitete kompetent die Unterschiede zwischen aktiver, indirekter und passiver Sterbehilfe sowie der Beihilfe zur Selbsttötung heraus und stellte dann diverse Stellungnahmen u.a. der EKD, der Deutschen Bischofskonferenz und der Bundesärztekammer zum Thema Sterbehilfe vor.

   

Menschen helfen, keinen Suizid zu begehen

An verschiedenen Stellen seines Vortrages appellierte Röspel dafür, alles zu tun, um Menschen zu helfen, keinen Suizid zu begehen. „Wir wollen keine Gesellschaft, in der es uns leicht gemacht wird, Suizid zu begehen“, erklärte der engagierte Bundestagsabgeordnete und nahm die Pfarrerinnen und Pfarrer mit in die Arbeit mit und an Gesetzesentwürfen zum Thema. Röspel erläuterte, dass über aller Gesetzgebung im Deutschen Bundestag der Wille stehe, Palliativmedizin und Hospizarbeit zu stärken und auszubauen. Darin bestehe Konsens über alle Parteigrenzen hinweg.

Röspel berichtete dann über das Gesetzgebungsverfahren zum Thema Sterbehilfe, das am 6. November 2015 mit einer Abstimmung im Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

   

Gegen geschäftsmäßige Suizidbeihilfe

Nach einer intensiven Debatte, in der vier verschiedene Gesetzesentwürfe diskutiert wurden, hatte der Deutsche Bundestag am 06. November 2015 die Sterbehilfe in Deutschland neu geregelt. Der Gesetzentwurf, der bei der Abstimmung die meisten Stimmen erhielt (und den auch René Röspel unterstützt hatte), sieht vor,  „geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen und einen entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch zu schaffen. Davon betroffen sind Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die mit gewerbsmäßiger Absicht Suizidassistenz anbieten. Ihnen droht bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Angehörige oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die im Einzelfall handeln, sind hingegen von der Strafandrohung ausgenommen.“ (aus: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw45_de_sterbebegleitung/392450)

Verena Schmidt, Superintendent im Ev. Kirchenkreis Hagen, hatte den Kontakt zu René Röspel hergestellt und ihn zur gemeinsamen Pfarrkonferenz eingeladen. Nach Röspels Vortrag bedankte sie sich bei ihm für seinen interessanten Vortrag bevor Superintendent Schmitt die Veranstaltung mit der Bitte um den Segen schloss. (HB)